Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sprengnetter Austria GmbH

Stand 08/2023

A. Allgemeiner Teil


§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich der AGB

(1) Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Sprengnetter Austria GmbH, 10.-Oktober-Straße 12, 9560 Feldkirchen in Kärnten (nachfolgend „Sprengnetter“) an ihre Kunden erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung. Das gilt auch dann, wenn Sprengnetter in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt. Individuelle, schriftliche Abreden zwischen den Vertragsparteien haben stets Vorrang.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen Sprengnetter und dem Kunden getroffen werden, sind schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Garantieerklärungen.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich bei Vereinbarungen erwähnt werden.

(4) Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können ausschließlich Unternehmer sein (nachfolgend „Kunde"). Im Sinne der Geschäftsbedingungen sind dies natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit Sprengnetter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(5) Es wird gemäß § 9 Abs. 3 E-Commerce Gesetz vereinbart, dass der Kunde auf die Erfüllung der Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 9 Abs. 1 u 2 verzichtet.

(6) Bei offensichtlichen Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website, in Werbeunterlagen oder im Online-Shop ist Sprengnetter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


§ 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt

(1) Alle Angebote von Sprengnetter sind freibleibend. Vertragsangebote kann Sprengnetter innerhalb von einer Woche annehmen.

(2) Abbildungen und Angaben in Werbeunterlagen und sonstigen Darstellungen sind unverbindlich.

(3) Kein Vertragsbestandteil sind sich ergebende Änderungen durch Lizenzbestimmungen von Drittherstellern (z. B. Microsoft), sich ergebende Änderungen aufgrund eines Technologiewechsels (Betriebssysteme, Datenbanksysteme und Ähnliches), Relaunch-Produkte, Zusatzmodule sowie Fernwartungen und Schulungen.


§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht

(1) Alle Preise gelten in Euro ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und anderer Nebenkosten, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

(2) So weit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung gegen Rechnung bzw. ist sofort fällig über die im Shop angebotenen Zahlungsarten. Erfolgen Lieferungen oder Leistungen gegen Rechnung, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Der Kunde ist mit der Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden.

(3) Die Rechnungslegung für Aktualisierungs- und Ergänzungsservices erfolgt jährlich zu Beginn des jeweiligen Jahres im Voraus.

4) Der Kaufpreis ist mit Eintritt des Zahlungsverzugs während des Verzuges in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Sprengnetter ist berechtigt, zusätzlich pauschale Mahnspesen in Höhe von EUR 40 geltend zu machen. Sprengnetter behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(5) Gegen Forderungen von Sprengnetter kann der Kunde nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(6) Der Kunde ist nur befugt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(7) Sprengnetter ist berechtigt, die Preise für Abonnements, Aktualisierungsservices oder Ergänzungsservices für den jeweils neuen Vertragszeitraum zu erhöhen, wenn es zu Kostenerhöhungen (gestiegener Beschaffungskosten, Steuern oder Abgabe) kommt. Dem Kunden werden Preisanpassungen unverzüglich mitgeteilt. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, steht dem Käufer ein Kündigungsrecht zu.

§ 4 Lieferbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager“ vereinbart.

(2) Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Österreichs.

(3) Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

(4) Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie zumutbar sind.

(5) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von Sprengnetter verschuldeter Umstände, insbesondere Verkehrs- und nicht von Sprengnetter zu vertretender Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel, Krieg hat Sprengnetter nicht zu vertreten. Kann Sprengnetter in diesem Fall nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit liefern, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Besteht ein Lieferhindernis über die angemessene verlängerte Lieferfrist hinaus, ist Sprengnetter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(6) Kann Sprengnetter die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten, ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen von Sprengnetter innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er weiterhin auf der Lieferung besteht. Erklärt er sich nicht, so ist Sprengnetter nach Ablauf einer angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Vertragsaufhebung berechtigt.

(7) Gerät Sprengnetter in Lieferverzug, so gilt folgendes:

a) Liegt ein Fixgeschäft vor oder kann der Kunde geltend machen, dass sein Interesse an der Erfüllung des Vertrages fortgefallen ist oder beruht der Verzug auf einer von Sprengnetter, seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Vertragsverletzung, so haftet Sprengnetter für Verzugsschäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

b) Haben Sprengnetter, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und liegt kein Fall der Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen im Sinne von § 4 Abs. (7) lit. a) vor, so ist die Haftung von Sprengnetter für Verzugsschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

c) Beruht der Lieferverzug auf einer von Sprengnetter zu vertretenden, schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Kunde berechtigt als Entschädigung maximal 10 % des Lieferwertes zu verlangen. Bei einer nur leicht fahrlässigen Verletzung, wird jedoch keine Haftung übernommen.

§ 5 Support


(1) Jeder Kunde erhält bis zu einem Monat nach dem Neukauf eines Produktes kostenfreie technische Unterstützung bei erstmaliger Installation (via Telefon oder E-Mail). Nach Ablauf des ersten Monats nach dem Neukauf ist der Support kostenpflichtig.

(2) Der kostenpflichtige Support richtet sich nach den Preisen laut Angebot bzw. nach der übermittelten Stundensatzliste.

§ 6 Gefahrübergang

Der Versand erfolgt stets, auch bei Lieferung von einem anderen als dem Erfüllungsort - auch bei frachtfreier Zusendung und/oder Zusendung durch eigene Leute oder Fahrzeuge - auf Gefahr des Kunden.

§ 7 Gewährleistungsansprüche/Mängelrüge

(1) Gelieferte Waren sind vom Kunden, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist Sprengnetter unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. § 377 UGB bleibt unberührt.

(2) Soweit ein Mangel vorliegt, ist Sprengnetter unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen. Eine Nacherfüllung gilt bei diesen Verträgen nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen.

(3) Im Fall der Nacherfüllung bei Mängeln ist Sprengnetter nur insoweit verpflichtet, die hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege,- Arbeits- und Materialkosten zu tragen, als sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache an einen anderen Ort als den Sitz oder die gewerbliche Niederlassung des Kunden, an die geliefert wurde, verbracht wurde.

(4) Die Mängelansprüche des Kunden einschließlich der Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt auch nicht für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.

(5) Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche.

§ 8 Haftung

(1) Sprengnetter haftet für Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden, Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, Schäden durch arglistiges Verhalten und Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Sprengnetter, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(2) Für sonstige Schäden haftet Sprengnetter – sofern sich nicht aus einer von Sprengnetter übernommenen Garantie etwas anderes ergibt – nach Maßgabe folgender Bestimmungen: Sprengnetter haftet auf Schadenersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist jegliche Haftung von Sprengnetter für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(3) Die Datenkommunikation über das Internet ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar. Sprengnetter haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Sprengnetter Online-Shops noch für technische und elektronische Fehler während eines Geschäftsvorgangs, auf die Sprengnetter keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.

(4) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Sprengnetter.

§ 9 Höhere Gewalt

(1) Sprengnetter ist von der Verpflichtung zur Lieferung oder Leistung befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Lieferungen oder Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

(2) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen, Pandemien, behördliche Anordnungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von Sprengnetter nicht zu vertretende Umstände wie insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder allgemeine Störungen der Telekommunikation und die Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur.

(3) Sprengnetter setzt den Kunden über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und schriftlich in Kenntnis. Sprengnetter und der Kunde werden sich bemühen die Auswirkungen für beide Seiten zu mildern und die ursprünglichen Voraussetzungen möglichst schnell wiederherzustellen. Nach Wegfall der höheren Gewalt werden sich die Vertragspartner jeweils darüber verständigen, ob die ausgefallenen Lieferungen nachträglich erfolgen.

(4) Wird in Folge der Störung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als 3 Monate überschritten, so sind Sprengnetter und der Kunde zu gleichen Teilen berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Im Falle der Auflösung ist der Kunde nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche gegen Sprengnetter geltend zu machen. Ein Ersatz der vom Kunden getätigten Aufwendungen (insbesondere Pönalzahlungen an Dritte) ist ausgeschlossen


§ 10 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Die von Sprengnetter gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts samt Zinsen und allfälliger Nebenkosten, das Eigentum von Sprengnetter (Vorbehaltsware).

(2) Der Kunde hat die Vorbehaltsware bis zum Übergang des Eigentums auf ihn sorgfältig zu verwahren. Er trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung.

(3) Bei Nichtzahlung durch den Kunden ist Sprengnetter zur Herausgabe der Vorbehaltsware berechtigt. Zu diesem Zwecke erklärt der Kunde seine Zustimmung dazu, dass Sprengnetter die Räumlichkeiten bzw. das Gelände, wo sich die Vorbehaltsware befindet, betreten und die Vorbehaltsware selbst entnehmen bzw. demontieren darf.

(4) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderem Material erwirbt Sprengetter im Verhältnis zum Gesamtwert der dadurch entstehenden Erzeugnisse anteiliges Miteigentum daran.

(5) Vor der vollständigen Bezahlung tritt der Kunde bereits jetzt, ohne, dass es einer weiteren Abtretungserklärung oder Verständigung bedarf, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Abnehmer entstehende Ansprüche zur Tilgung aller Forderungen samt Nebenansprüche bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab. Diese Abtretung gilt sinngemäß auch für den Fall der Be- und Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung der Vorbehaltsware.

(6) Der Kunde ist nicht zu einer Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware berechtigt und darf über diese auch nicht in anderer Weise zu Gunsten Dritter verfügen. Der Kunde hat Sprengnetter von der Eröffnung des Konkurs über sein Vermögen oder der Pfändung der Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen und sämtliche erforderlichen Schritte zur Wahrung der Interessen von Sprengnetter zu setzen.

§ 11 Kündigung von Abonnements, Softwarelösungen und Onlineapplikationen (Apps)

(1) Monatsabonnements haben eine Laufzeit von mindestens einem Monat ab Kauf. Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, können Monatsabonnements durch den Kunden jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Abonnement um ein weiteres Monat.

(2) Jahresabonnements haben eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten ab Kauf. Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, können Jahresabonnements durch den Kunden mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende einer jeden Jahreslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Abonnement um weitere 12 Monate.

(3) Aus wichtigem Grund können die Vertragsparteien ein befristetes oder unbefristetes Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere

a. Verletzungen von Vertragspflichten, die die weitere Zuhaltung der Vereinbarung unzumutbar machen

b. Überschreitung der eingeräumten Nutzungsbewilligung

c. Verletzungen von Datenschutzbestimmungen oder bei der Sicherheit des Datenzugriffs beim Kunden

d. Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung per E-Mail und Setzung einer Nachfrist von zehn Werktagen zur Begleichung der offenen Zahlungsverpflichtungen

e. Widerruf einer Sprengnetter erteilten Einzugsermächtigung des Kunden für die Fakturierung der Nutzung der Online-Dienste, ohne dass vorher eine alternative Zahlungsform mit Sprengnetter schriftlich vereinbart wurde.

4) Eine vorzeitige Auflösung eines Vertragsverhältnisses durch Sprengnetter ist jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist mittels schriftlicher Bekanntmachung an den Kunden möglich.

§ 12 Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten bis auf Widerruf in der Kundendatei von Sprengnetter aufgenommen werden können und er so über die Produkte, Neuheiten und Preisaktionen informiert werden kann. Die Verwendung erfolgt entsprechend der Richtlinien zum Datenschutz, wobei die Daten externen Personen nicht zur Verfügung gestellt werden.

§ 13 Geheimhaltung

(1) Sprengnetter und der Kunde verpflichten sich, die im Verlauf des Auftrages vom jeweils anderen Vertragspartner zur Verfügung gestellten und schriftlich als geheim oder vertraulich gekennzeichneten Informationen und Unterlagen insbesondere geschäftlicher, technischer, rechtlicher und finanzieller Art und auch die Inhalte der vertraglichen Vereinbarung gegenüber Dritten geheim zu halten und nur für die vertraglich festgelegten Zwecke zu verwenden. Die Unterlagen und Informationen bzw. Inhalte sind nur solchen Personen zugänglich zu machen, die sie für die Erfüllung der Auftragsarbeiten benötigen und die zur Geheimhaltung im Sinne dieser Bestimmung verpflichtet sind.
 (2) Diese Verpflichtung gilt nicht

a) für Informationen, die/der/dem Empfänger/in nachweislich bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder

b) für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies/der/die Empfänger/in infolge einer Verletzung der Geheimhaltspflicht zu vertreten hat oder

c) wenn und soweit die Informationen die/dem Empfänger/in von Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden, oder

d) wenn und soweit die Informationen von Mitarbeiter/innen der/des Emfpänger/in die zu den Informationen keinen Zugang hatten, selbständig entwickelt wurden, oder

e) für Informationen je nach ihrer Überlassung durch die offenbarene Partei aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlichen Anrodnungen Dritten zugänglich gemacht werden müssen.

(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus und wirkt befristet auf 5 Jahre nach Vertragsende hinaus.
Die in Absatz 1 und 2 angeführten Bestimmungen gelten auch für den Teil B, C, D und E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 14 Vertragspönale

(1) Für den Fall der missbräuchlichen Nutzung der Produkte und Dienstleistungen und/oder der Überschreitung der eingeräumten Nutzungsbewilligung verpflichtet sich der Kunde nach Aufforderung durch Sprengnetter einen pauschalierten Schadensersatz in der Höhe von EUR 15.000,- (in Worten Euro fünfzehntausend) an Sprengnetter zu leisten. Sprengnetter behält sich die Geltendmachung eines allfällig entstandenen übersteigenden Schadens sowie die Geltendmachung sonstiger Rechte wie die Auflösung der Vereinbarung aus wichtigem Grund ausdrücklich vor.

(2) Die in Abs. 1 angeführte Bestimmung gilt auch für den Teil B, C, D und E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 15 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von Sprengnetter.

(3) Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und mit Ausländern, die keinen inländischen Gerichtsstand haben, richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz von Sprengnetter. Sprengnetter ist daneben nach seiner Wahl berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

§ 16 Sonstiges


Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.

B. Besondere Bedingungen für die Nutzung von installierter Lizenz-Software

(1) Sprengnetter gewährt ihren Käufern das persönliche Recht (im Folgenden als "Lizenz" bezeichnet), die erworbene Software auf einem einzelnen Computer zu benutzen. Bei Benützung auf mehreren Computern müssen Mehrfach- bzw. Netzwerklizenzen in der erforderlichen Anzahl erworben werden.

(2) Die Software gilt als "in Benützung", wenn sie in den Zwischenspeicher (RAM) geladen oder in einem Permanentspeicher (Festplatte, CD-ROM oder andere Speichervorrichtung) des Computers installiert ist.

(3) Backup-Kopien zum Zwecke der Datensicherung dürfen angefertigt werden.

(4) Darüber hinaus erlischt das Abonnement automatisch ohne Kündigung, wenn mindestens eine der unten aufgezählten Bedingungen verletzt wird.

(5) Dem Lizenznehmer ist es untersagt:

a. die Software auf einen anderen Computer zu übertragen,

b. Kopien der Software sowie Lizenzschlüssel an Dritte weiterzugeben,

c. die Software ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Sprengnetter abzuändern, zu übersetzen, zu entkompilieren oder zu entassemblieren,

d. die Software zu vermieten oder zu verleasen,
e. von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen.

(6) Der Käufer erhält mit dem Erwerb des Software-Produktes lediglich Eigentum am körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb an Rechten der Software ist damit nicht verbunden. Sprengnetter behält sich insbesondere sämtliche Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

(7) Werden zu den einzelnen installierten Software-Lizenzen abweichende Nutzungsbedingungen im Angebot ausgewiesen, gelten diese vorrangig vor den in Teil B dieser Bedingungen geregelten allgemeinen Nutzungsbedingungen.

C. Besondere Bedingungen für die Nutzung von Apps

§ 1 Geltungsbereich

(1) Gegenstand der besonderen Bedingungen in Teil C (nachfolgend „Bedingungen“) ist die Bereitstellung der Sprengnetter Bewertungs-Apps (nachfolgend einzeln „App“ oder bei Mehrzahl „Apps“), über die der Kunde Bewertungen von bzw. Berechnungen zu Immobilien in Österreich durchführen kann oder Zugriff auf die Sprengnetter Wissensdatenbank erhält.

(2) Für alle Verträge, die zwischen Sprengnetter und dem Kunden bezüglich der Bereitstellung von Apps über den Onlineshop https://shop.sprengnetter.at geschlossen werden, gelten zusätzlich zu den AGB in Teil A diese Bedingungen. Wenn und soweit diese Bedingungen von den AGB abweichen, haben sie Vorrang vor den AGB.

§ 2 Bereitstellung von Apps, Zugriff

(1) Sprengnetter hält ab dem mit dem Kunden vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (nachfolgend „Server“) die in der Bestellung vereinbarte App in der jeweils aktuellen Version sowie erforderlichenfalls den Speicherplatz für Anwendungsdaten (nachfolgend „Anwendungsdaten“) zur Nutzung bereit.

(2) Übergabepunkt für die App sowie ggf. vorhandenen Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Sprengnetter.

(3) Sprengnetter gewährt dem Kunden Zugriff auf die App sowie ggf. vorhandener Anwendungsdaten über ein unter https://shop.sprengnetter.at vom Kunden einzurichtendes Nutzerkonto.

(4) Der Kunde vergibt bei der Registrierung ein individualisiertes, nur vom Kunden zu verwendendes Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Passwort geheim zu halten. Im Falle des Verstoßes gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung hat der Kunde Sprengnetter den Schaden zu ersetzen, der aus der unbefugten Verwendung des Passwortes zu Lasten von Sprengnetter entsteht.

(5) Der Kunde stellt sicher, dass die in seinem Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell ist und von ihm regelmäßig abgerufen wird. Der Kunde gewährleistet, dass diese E-Mail-Adresse zur Kommunikation mit Sprengnetter zur Verfügung steht und erkennt an, dass ihm darüber zugesandte, rechtlich verbindliche Erklärungen als zugegangen gelten.

§ 3 Technische Verfügbarkeit

Sprengnetter gewährleistet die Verfügbarkeit der App am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der App und ggf. der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zur Nutzung durch den Kunden über den Zugang durch das Nutzerkonto.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält an der jeweils vertragsgegenständlichen App einschließlich deren Inhalten ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(2) Eine physische Überlassung der App an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die App nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen, Bearbeitungen oder Umgestaltungen an der App oder ihren Inhalten vorzunehmen.

(4) Sofern Sprengnetter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die App vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

(5) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die App oder deren Inhalte über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die App oder deren Inhalte zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(6) Werden zu den einzelnen Apps abweichende Nutzungsbedingungen im Angebot ausgewiesen, gelten diese vorrangig vor den in § 4 dieser Bedingungen geregelten allgemeinen Nutzungsbedingungen.

§ 5 Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung

(1) Der Kunde steht dafür ein, dass er die über § 2 Absatz (4) dieser Bedingungen hinaus notwendigen Vorkehrungen trifft, die Nutzung der App durch Unbefugte zu verhindern.

(2) Der Kunde haftet dafür, dass die App nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server von Sprengnetter gespeichert werden.

§ 6 Sperrung der Nutzung

(1) Sprengnetter darf die (weitere) Nutzung der jeweiligen App sowie der App-Inhalte durch Sperrung des Kundenkontos verhindern, wenn

a. der Kunde seinen eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt;

b. der Kunde im Rahmen der Registrierung falsche Angaben in Bezug auf seine Identität, Adresse, sein Alter macht und/oder bezüglich seiner Geschäftsfähigkeit in die Irre führt;

c. der Kunde gegen Regelungen in § 4 oder 5 aus von ihm zu vertretenden Gründen verstößt.

(2) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen § 5 Abs. 2, ist Sprengnetter berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde Sprengnetter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insb. dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

(3) Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung durch Sprengnetter weiterhin oder wiederholt die Regelungen in § 4 oder § 5 und hat der Kunde dies zu vertreten, so kann Sprengnetter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. Noch bestehende Kontingente an Coins gemäß § 7 oder der Zugang zu Inhalten bezüglich noch aktiver Abonnements verfallen ohne Erstattung.

(4) Ermöglicht der Kunde schuldhaft die Nutzung der App durch Dritte (oder durch nicht vom Kunden benannte berechtigte Nutzer), hat der Kunde jeweils eine sofort fällige, von Sprengnetter festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Ermessen von Sprengnetter steht und im Streitfalle vom zuständigen Gericht überprüfbar ist. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten.

§ 7 Coins, App-Abonnements

(1) Die Nutzungsgewährung erfolgt – je nachdem, wie im Angebot zur einzelnen App angegeben - entweder gegen Kauf und Einlösung eines bestimmten Kontingents an Wertpunkten (nachfolgend „Coins“) oder nach Abschluss eines kostenpflichtigen Monats- oder Jahresabonnements.

(2) Coins haben den sich jeweils aus dem Angebot ergebenden Gegenwert in Euro. Die Nutzung von Apps hat den sich aus dem jeweiligen Angebot ergebenden festen Coins-Preis. Coins sind 24 Monate ab Kauf gültig. Nach 24 Monaten nicht eingelöste Coins verfallen ohne Erstattung.

(3) Ein aktives Monatsabonnement lässt sich unabhängig von den in Teil A § 11 genannten Kündigungsfristen jederzeit zu einem Jahresabonnement aufwerten.

(4) Pro Nutzungskonto kann immer nur ein Abonnement je App aktiv sein.

(5) Soweit Abonnements im Rahmen eines sich aus dem jeweiligen Angebot ergebenden Flatrate-Modells („Fair Flat“) zu einer festen Anzahl von Inklusivabrufen während einer Abonnement-Periode berechtigten, verfallen während dieser Zeit nicht genutzte Abrufe/Inklusivabrufe ohne Erstattung. Überschreitet der Kunde die vereinbarte Anzahl an Inklusivabrufen, werden die zusätzlichen Abrufe am Ende einer jeden Abonnement-Periode nach dem jeweils aktuell gültigen Preis in Rechnung gestellt.

(6) Sprengnetter ist berechtigt, Vergütungen für App-Abonnements per E-Mail mit einer Frist von drei Monaten zu Beginn einer Vertragslaufzeit anzukündigen und anzupassen. Bei einer Erhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Inkrafttreten der Erhöhung zu kündigen.

§ 8 Löschung des Kundenkontos durch den Kunden

(1) Der Kunde kann sein Kundenkonto jederzeit selbst über entsprechende Funktionen im Konto löschen.

(2) Mit Löschung des Kundenkontos erlöschen die Nutzungsrechte gemäß § 4. Noch bestehende Kontingente an Coins oder der Zugang zu Inhalten bezüglich noch aktiver Abonnements verfallen ohne Erstattung.

§ 9 Auftragsverarbeitung

(1) Soweit mit der Nutzung der vertragsgegenständlichen Apps die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Sprengnetter einher geht, liegt eine Auftragsverarbeitung durch Sprengnetter im Sinne des Art. 28 DSGVO vor. In dem Fall ist der Kunde als Verantwortlicher im Sinne von Art. 24 DSGVO verpflichtet, mit Sprengnetter eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu schließen. Ein entsprechendes Vertragsangebot findet der Kunde auf seinem App-Dashboard im Kundenkonto unter „Auftragsverarbeitung gem. DSGVO“. Der Kunde muss das Vertragsangebot vor Eingabe von personenbezogenen Daten annehmen, indem er es gegenzeichnet und per E-Mail an office@sprengnetter.at sendet.

(2) Im Fall von Widersprüchen zwischen den vorliegenden AGB und Bedingungen und dem Vertrag über die Auftragsverarbeitung geht Letzterer vor.

D. Besondere Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen und die Nutzung des Lernangebots der Sprengnetter Austria Akademie

§ 1 Geltungsbereich

(1) Gegenstand der besonderen Bedingungen in Teil D (nachfolgend „Teilnahmebedingungen“) ist die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen (nachfolgend „Präsenzveranstaltung“) sowie die Nutzung der digitalen Angebote der Sprengnetter Austria Akademie (nachfolgend „Akademie“) wie die Teilnahme an digitalen Veranstaltungen (Webinare, Online-Workshops, Videokurse, E-Learning usw., nachfolgend „digitale Veranstaltungen“) sowie der Abruf von Artikeln on demand.

(2) Für alle Verträge, die zwischen Sprengnetter und dem Kunden (nachfolgend auch „Teilnehmer“) bezüglich der Teilnahme an Präsenzveranstaltungen oder digitalen Veranstaltungen (nachfolgend gemeinsam „Veranstaltungen“), der Nutzung der digitalen Inhalte der Akademie oder dem Abruf von Artikeln on demand geschlossen werden, gelten zusätzlich zu den AGB in Teil A diese Teilnahmebedingungen. Wenn und soweit diese Teilnahmebedingungen von den AGB abweichen, haben sie Vorrang vor den AGB. Die Zahlung hat jedenfalls spätestens 24 Stunden vor dem Veranstaltungstermin zu erfolgen.

§ 2 Anmeldung zu Veranstaltungen

Das Angebot zu Veranstaltungen von Sprengnetter ist unverbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung wird verbindlich, wenn der Teilnehmer über die im Onlineshop angebotenen Zahlungsarten sofort zahlt oder wenn dem Teilnehmer eine Anmeldebestätigung zugeht.

§ 3 Leistungserbringung

(1) Die Leistungserbringung erfolgt bei digitalen Veranstaltungen über einen Online-Zugang. Wenn organisatorisch erforderlich, müssen sich die Teilnehmer zusätzlich auf der ZOOM-Plattform unter https://zoom.us/signup registrieren.

(2) Ein spezieller Erfolg ist infolge der Teilnahme an Veranstaltungen nicht geschuldet.

§ 4 Pflichten des Teilnehmers

(1) Teilnehmer sind verpflichtet, für die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an digitalen Veranstaltungen (Internet-Verbindung, aktuelle Browserversion, ggf. das Herunterladen oder Ausführen eines Programms der Veranstaltungs-Plattform, Lautsprecher oder Headset etc.) selbst Sorge zu tragen.

(2) Der Ausfall der vom Teilnehmer zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet diesen nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.

§ 5 Teilnahmegebühren, Fälligkeit, Teilnahme

(1) Rechnungen über Teilnahmegebühren oder die Nutzung der Inhalte der Akademie sind im Voraus fällig und nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Es gelten die am Tag der Anmeldung gültigen Preise.

(2) Soweit nicht ausdrücklich im Angebot anders benannt, beinhalten Teilnahmegebühren grundsätzlich keine Übernachtungskosten oder sonstige Zusatzleistungen.

(3) Die Aufteilung einer Veranstaltungsteilnahme auf mehrere Teilnehmer oder Teilbuchungen für verschiedene Veranstaltungsteile und Termine ist unzulässig.

§ 6 Stornierung/Umbuchung durch den Teilnehmer

(1) Soweit nicht ausdrücklich im Angebot anders angegeben, können gebuchte Veranstaltungen nicht kostenfrei storniert oder umgebucht werden.

(2) Anstelle des angemeldeten Teilnehmers kann vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei ein Ersatzteilnehmer benannt werden.

§ 7 Absage durch Sprengnetter, Änderungen der Veranstaltung

(1) Sprengnetter behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen, wenn Gründe vorliegen, die Sprengnetter nicht zu vertreten hat. Solche Gründe sind z. B. unzureichende Anmeldezahlen, kurzfristige Erkrankung des Dozenten oder Umstände höherer Gewalt.

(2) Die Benachrichtigung der Teilnehmer erfolgt unverzüglich. Die gezahlten Entgelte werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Teilnehmers (z. B. Stornokosten für Hotels und Reisemittel, Verdienstausfall o.ä.) sind ausgeschlossen.

(3) Sprengnetter behält sich das Recht vor, den Ablauf einer Veranstaltung zu ändern oder den Dozenten, z. B. bei kurzfristiger Erkrankung, zu ersetzen. Ein Dozentenwechsel berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu Minderung der Teilnahmegebühren.

§ 8 Seminarunterlagen, Urheberrecht

(1) Soweit im Angebot nicht anders angegeben, sind Kosten für von Sprengnetter zur Verfügung gestellte Seminarunterlagen in der Teilnahmegebühr enthalten. Seminarunterlagen werden, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, sowohl bei Präsenzveranstaltungen als auch bei digitalen Veranstaltungen in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

(2) Der Teilnehmer erhält an den Seminarunterlagen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

(3) Weitergehende Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten nach Absatz (2) werden dem Teilnehmer nicht eingeräumt. Insbesondere ist es dem Teilnehmer ohne ausdrückliche Zustimmung von Sprengnetter nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen für andere als zu eigenen Informationszwecken zu nutzen, die Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich vorzuführen, öffentlich aufzuführen, zu bearbeiten, zu verändern oder Unterlizenzen an Dritte zu vergeben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzungshandlungen entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen.

(4) Veranstaltungen dürfen nicht aufgezeichnet oder durch technische Vorrichtungen kopiert, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

(5) Die Nutzung des in erteilten Zertifikaten oder Bescheinigungen dargestellten Sprengnetter-Logos ist auf die Veröffentlichung dieser Zertifikate oder Bescheinigungen zu eigenen Werbezwecken durch den Teilnehmer (z. B. in Webseiten, Visitenkarten) beschränkt. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist nicht gestattet.

§ 9 Regelungen zu Bild- und Tonaufnahmen

(1) Sprengnetter fotografiert und filmt während der Veranstaltungen zur eigenen Nutzung, insbesondere Verbreitung und Veröffentlichung
a. z. B. in Broschüren, Präsentationen, Newslettern, Zeitungen, Flyer, Anzeigen, Prospekten, Messewänden, Plakaten;
b. über sämtliche bekannten Medien- und Nachrichtenarten in Papier- sowie in elektronischer Form (insbesondere Internet), einschließlich über die sozialen Kanäle (z.B. LinkedIn, Facebook, Xing, Instagram) von Sprengnetter.
Rechtsgrundlage ist das überwiegende Interesse von Sprengnetter an der werblichen Darstellung des Unternehmens und seiner Repräsentation nach außen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Weitergehende Informationen zum Datenschutz sind unter https://www.sprengnetter.at/datenschutz/ einsehbar.

(2) Soweit ein Teilnehmer das Veröffentlichen von Fotos und/oder Videoaufnahmen ablehnt, auf denen er als Person erkennbar ist, hat er die Mitarbeiter von Sprengnetter und/oder den jeweiligen Fotografen zu Beginn der Veranstaltung darauf hinzuweisen. Anderenfalls erklärt sich der Teilnehmer mit der Teilnahme an der Veranstaltung mit der Veröffentlichung von Filmen oder Fotos im Sinne des Kunsturhebergesetzes, die zu den in Absatz (1) genannten Zwecken in den aufgeführten Kanälen angefertigt wurden, einverstanden. Der Teilnehmer überträgt unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an von ihm auf Veranstaltungen angefertigten Filmen und Fotos an Sprengnetter. Sprengnetter ist ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Foto- und Videoverarbeitung) zur Verwendung (insbesondere Verbreitung und Veröffentlichung) der Foto- und Videoaufnahmen zu allen Werbe- und PR-Zwecken (z. B. in Broschüren, Präsentationen, Newslettern, Zeitungen, Flyer, Anzeigen, Prospekte, Messewänden, Plakaten) über sämtliche bekannten Medien- und Nachrichtenarten in Papier- sowie in elektronischer Form (insbesondere Internet), im Bereich Social Media (z.B. Facebook, Xing oder Instagram) berechtigt. Der Teilnehmer verzichtet auf eine Namensnennung.

§ 10 Begleitpersonen, Begleithunde, zusätzliche Teilnehmer

(1) Die Teilnahme

a. von Kindern,

b. sonstigen Begleitpersonen,

c. oder Tieren
an Präsenz-Veranstaltungen ist generell ausgeschlossen.

(2) Soweit ein Dritter den Teilnehmer aus medizinischen Gründen zur Veranstaltung begleiten muss, kann die Buchung nur unter Beifügung eines ärztlichen Attests erfolgen.

(3) Die Regelung in Absatz (2) gilt entsprechend für Begleithunde. Die Teilnahme steht in diesem Fall unter der auflösenden Bedingung, dass die Hausordnung am Veranstaltungsort das Mitführen eines Begleithundes zulässt.

(4) Die Teilnahme zusätzlicher Personen an Online-Veranstaltungen über einen Computer-Arbeitsplatz ist unzulässig.


E. Besondere Bedingungen für Inhouse-Schulungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Gegenstand der besonderen Bedingungen in Teil E (nachfolgend „Inhouse-Schulungs-Bedingungen“) ist die Buchung von individuellen Inhouse-Schulungen, Seminaren und Workshops (nachfolgend „Inhouse-Schulung“).

(2) Für alle Verträge, die zwischen Sprengnetter und dem Kunden (nachfolgend auch „Auftraggeber“) bezüglich der Buchung von Inhouse-Schulungen über den Onlineshop https://shop.sprengnetter.at geschlossen werden, gelten zusätzlich zu den AGB in Teil A diese Inhouse-Schulungs-Bedingungen. Wenn und soweit diese Inhouse-Schulungs-Bedingungen von den AGB abweichen, haben sie Vorrang vor den AGB.

§ 2 Inhalt, Durchführung und Umfang der Inhouse-Schulung

(1) Inhalt, Umfang und Art der Durchführung der Inhouse-Schulung richten sich nach individuellen Absprachen zwischen der Sprengnetter und dem Auftraggeber und werden im Angebot gesondert vereinbart. Ein spezieller Schulungserfolg oder ein näher bestimmbares Schulungsergebnis ist nicht geschuldet.

(2) Sprengnetter ist berechtigt, in zumutbarem und die Interessen des Aufraggebers nicht unangemessen benachteiligendem Umfang einzelne Lehrinhalte ohne Zustimmung des Auftraggebers an die Bedürfnisse der Inhouse-Schulung anzupassen.

(3) Der Auftraggeber stellt die für die Inhouse-Schulung erforderlichen, geeigneten (Schulungs-) Räumlichkeiten zur Verfügung und die erforderlichen technischen Mittel wie Videobeamer, Overhead-Projektor, Leinwand, PC-Technik etc. Sprengnetter teilt dem Auftraggeber spätestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung mit, welche technischen Mittel benötigt werden.

§ 3 Stornierung, Ausfall einer Inhouse-Schulung

(1) Der Auftraggeber kann eine gebuchte Inhouse-Schulung bis zu 4 Wochen vor dem geplanten Schulungstermin kostenfrei stornieren. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Erfolgt die Stornierung bis zu 14 Tage vor dem geplanten Schulungstermin, zahlt der Auftraggeber 60%, bei Stornierung später als 14 Tage vor dem vereinbarten Schulungstermin, 100% des vereinbarten Schulungsentgelts, welches mit Erhalt der Stornierungsbestätigung zur Zahlung fällig ist.

(2) Bei Ausfall einer Inhouse-Schulung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung des Dozenten oder aus von Sprengnetter oder dem Auftraggeber nicht zu vertretenden Umständen gewährt Sprengnetter etwaig bereits gezahltes Schulungsentgelt zurück. Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern über den Ausfall der Schulungsveranstaltung aus Gründen gemäß Absatz (2) Satz 1. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – insbesondere Schadensersatzansprüche – bestehen nicht.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen der Inhouse-Schulung zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

(2) Weitergehende Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten nach Absatz (1) werden dem Auftraggeber nicht eingeräumt. Insbesondere ist es dem Auftraggeber ohne ausdrückliche Zustimmung von Sprengnetter nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen für andere als zu eigenen Informationszwecken zu nutzen, die Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich vorzuführen, öffentlich aufzuführen, zu bearbeiten, zu verändern oder Unterlizenzen an Dritte zu vergeben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzungshandlungen entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen.

(3) Inhouse-Schulungen dürfen nicht aufgezeichnet oder durch technische Vorrichtungen kopiert, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

(4) Die Nutzung des in erteilten Zertifikaten oder Bescheinigungen dargestellten Sprengnetter-Logos ist auf die Veröffentlichung dieser Zertifikate oder Bescheinigungen zu eigenen Werbezwecken durch den Auftraggeber oder einzelnen Teilnehmern (z. B. in Webseiten, Visitenkarten) beschränkt. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist nicht gestattet.