Unser gesamtes Angebot gilt ausschließlich für Unternehmer (KEINE Verbraucher im Sinne des KSchG)

Die Plausibilisierung von Gutachten


Um die Qualität und den Inhalt eines Gutachtens beurteilen zu können, ist die Kenntnis der wesentlichen gesetzlichen Grundlagen und nationalen bzw. internationalen Bewertungsstandards erforderlich.


? Definition

Steht bei der gutachterlichen Tätigkeit in der Regel die Ermittlung eines Immobilienwertes (Verkehrswert, Beleihungswert, Teilwert etc.) im Vordergrund, so beschäftigt sich die Plausibilisierung von Gutachten mit der Untersuchung des Inhalts eines vorliegenden Gutachtens (Annahmen, Methoden, Vorgangsweisen etc.). Bei einer Plausibilisierung steht daher die Stellungnahme zum vorliegenden Gutachten im Vordergrund, in der die formale, inhaltliche und methodische Angemessenheit eines Gutachtens, und dessen nachvollziehbare und verständliche („plausible“) Gesamtgestaltung beurteilt wird.

Eine Neubewertung ist grundsätzlich nicht Gegenstand einer Plausibilisierung von Gutachten. Sie kann jedoch in diesem Zusammenhang zusätzlich beauftragt werden bzw. zur Beantwortung allfälliger Fragestellungen hinsichtlich des zu prüfenden Gutachtens erforderlich sein. Die Überprüfungsziele einer Plausibilisierung können daher im Detail je nach Anlassfall und je nach Beauftragung variieren.


Gestiegene Qualitätsanforderungen an Gutachten

Die Anforderungen an die Qualität von Gutachten von Sachverständigen und den darin enthaltenen Wertermittlungen haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Auf nationaler Ebene legt die ÖNORM B 1802-1 (Liegenschaftsbewertung Teil 1) allgemeine Anforderungen und Qualitätsstandards für Gutachten fest. Für die Beurteilung, ob ein Gutachten dem „Stand der Technik“ entspricht, werden üblicherweise auch die diesbezüglichen Standardisierungen, wie etwa die ÖNORM B 1802-1 herangezogen.

In der Praxis ist der Qualitätsstandard von Gutachten allerdings oft sehr unterschiedlich. In vielen Fällen stehen für Auftraggeber von Gutachten der Preis und die Geschwindigkeit der Gutachtenserstellung im Vordergrund. Dieser Preisdruck birgt die Gefahr, dass die Qualität von Gutachten leidet und gleichzeitig die Haftung des Sachverständigen für sein Gutachten vollumfänglich aufrecht bleibt.


Online-Fachseminar zum Thema am 21. September

Die Sprengnetter Austria Akademie hat ein Fachseminar zu diesem Thema in Kooperation mit den Sachverständigen Architektin Dipl.-Ing. Julia Neuruhrer und Architekt Bmstr. Dipl.-Ing. Roland Popp konzipiert. In diesem Seminar erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die wesentlichen Schritte bzw. Ziele einer Plausibilisierung und Empfehlungen zur Herangehensweise in der Praxis. Anhand von Praxisbeispielen werden die inhaltlichen und qualitativen Anforderungen an Gutachten erarbeitet und häufige Fehler bei der Gutachtenserstattung aufgezeigt.

Das Seminar bietet eine Hilfestellung zur strukturierten Vorgangsweise bei der Überprüfung von externen Gutachten. Auch zur internen Qualitätskontrolle und eigenen Fehlervermeidung kann die Kenntnis der wesentlichen Qualitätsmerkmale von Gutachten und eine allgemeine Sensibilisierung auf häufige Fehler bei der Gutachtenserstattung hilfreich sein. Daher wird in diesem Seminar auch Bezug genommen auf die Qualitätsanforderungen der ÖNORM B 1802-1 idgF.

 


Online-Fachseminar: Die Plausibilisierung von Gutachten


In diesem Seminar erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die wesentlichen Schritte bzw. Ziele einer Plausibilisierung und Empfehlungen zur Herangehensweise in der Praxis.


Themenschwerpunkte

  • Schritte und Ziele einer Plausibilisierung samt Praxisempfehlungen

  • Qualitätsanforderungen der ÖNÖRM B 1802-1 in der gültigen Fassung

  • Hilfestellung zur strukturierten Vorgangsweise


Termin und Veranstaltungsart

Termin: Mittwoch, 21. September 2022
Uhrzeit: 09:00 - 12:00 Uhr
Ort: Online (Zoom-Veranstaltung)




Zum Lebenslauf/Werdegang der Vortragenden:


Architektin Dipl.-Ing. Julia NEURUHRER
Sachverständige für Bauwesen und Immobilien, Büroleiterin im Gerichtssachverständigenbüro Popp, regelmäßige Vortragstätigkeit zur Immobilienbewertung beim Hauptverband der Gerichtssachverständigen, Akademie für Recht und Steuern und Linde Campus.

Architekt Bmstr. Dipl.-Ing. Roland POPP
Vizepräsident des Hauptverbands der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs, Landesverband Wien, NÖ, Burgenland; Ziviltechniker und Immobilientreuhänder, Gerichtssachverständiger in Zivil- und Strafsachen für Bauwesen, Hochbau und das gesamte Immobilienwesen (Immobilienbewertung und -verwaltung); Lehrbeauftragter im Bereich der Bau- und Immobilienwirtschaft an mehreren österreichischen Universitäten.