Neuerungen in www.grest.at - 2017
17. August 2017
Johanna Rauter
Produkt-News | Grest
Produkt-News | Grest
Das Portal www.grest.at (Grunderwerbsteuer) steht 2017 in folgenden neuen Versionen als Update zur Verfügung. Informieren Sie sich hier über die enthaltenen Produkt-Neuerungen.
Neuerungen ab 17.08.2017
Immobilien-Durchschnittspreis-Tabellen 2016
Neue Immobilien-Durchschnittspreis-Tabellen 2016 der Statistik Austria ab 13.06.2017
Die Statistik Austria hat neue Immobiliendurchschnittspreise veröffentlicht.
Anwendbarkeit gemäß Information der Statistik Austria:
"Die veröffentlichten Durchschnittspreise von Statistik Austria können gemäß der Grundstückswertverordnung als Grundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer auf unentgeltlichen Erwerb (Erbschaft, Schenkung) verwendet werden. Voraussetzung zur Anwendung der Tabellen 2016 ist, dass die Steuerschuld nach 12.06.2017 entstanden ist. Für unentgeltlichen Erwerb zwischen 01.01.2017 und 12.06.2017 sind die Tabellen für 2015 heranzuziehen. Werden für Regionen oder Kategorien keine Durchschnittswerte angegeben, zum Beispiel aufgrund einer zu geringen Anzahl an Transaktionen, muss eine andere Möglichkeit zur Immobilienwertbestimmung herangezogen werden."
Im Portal werden bei Bewertungen mit Erwerbszeitpunkt nach dem 12.06.2017 die Preistabellen 2016 der Statistik Austria für die Ermittlung des Durchschnittspreises automatisch herangezogen. Beachten Sie, dass bei den Immobilienkategorien Häuser und Eigentumswohnung nun auch das Baujahr (Jahr der Fertigstellung) zu berücksichtigen ist.
Detaillierte Informationen zur Anwendung der Preistabellen 2015 und 2016 der Statistik Austria finden Sie direkt im Portal unter ? / Immobilienpreise 2015 sowie Immobilienpreise 2016.
Aktualisierung Dokumente
Aktualisierung des Handbuches, der Fragen und Antworten sowie der Checkliste
Diese stehen hier zum Download zur Verfügung bzw. direkt im Portal:
Checkliste: Hierbei handelt es sich um eine Erfassungs-Checkliste mit identer Portalstruktur. Diese kann als Vorlage für Ihre Sekretärin bzw. Erfassung der Daten im Portal dienen.
Neuerungen ab 01.01.2017
Immobilien-Durchschnittspreis-Tabellen 2015
Der Immobilienpreisspiegel der WKO ist für alle Berechnungen mit Stichtag > 31.12.2016 nicht mehr anzuwenden. Für Berechnungen mit Stichtag > 31.12.2016 ist nur mehr der Preisspiegel der Statistik Austria heranzuziehen.
Somit steht die Berechnung des Grundstückswerts auf Basis des Immobilienpreisspiegels der WKO für alle Berechnungen mit Stichtag (Erwerbszeitpunkt) bis 31.12.2016 zur Verfügung. Bei Berechnungen mit Stichtag > 31.12.2016 erfolgt die Berechnung des Grundstückswerts neben der Pauschalwertmethode nun nur mehr über die Durchschnittspreise der Statistik Austria.
Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Berechnung nach den Durchschnittspreisen der Statistik Austria die passende Immobilienkategorie auswählen müssen (Grundstück, Haus, Eigentumswohnung).
Nach Rückfrage bei der Statistik Austria sind die Kategorien für die Durchschnittspreise wie folgt zu verstehen:
- Grundstücke: Baugrundstücke für Einfamilienhäuser
- Häuser: Einfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
Weitere Informationen zur Anwendung der Preistabellen (Anwenderleitfaden) finden Sie hier.
Neue Liegenschaftskategorien für die Pauschalwertmethode
Die bisherigen Kategorie-Einträge für die Liegenschaftstypen stehen für Berechnungen mit Stichtag bis zum 31.12.2016 unverändert zur Verfügung.
Für Berechnungen mit Stichtag ab 01.01.2017 wurden auf Grund der Änderung der Berechnungsbasis für die Ermittlung des Grundstückswerts nach der Immobilienpreisspiegelmethode (Durchschnittspreise der Statistik Austria anstatt Immobilienpreisspiegel der WKO) die Kategorien geändert.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei jeder Berechnung die geeignete Liegenschaftskategorie auswählen müssen, da ausgehend von der gewählten Liegenschaftskategorie die automatische Berechnung des Baukostenfaktors in % und des Altersfaktors in % abgeleitet wird. Die Berücksichtigung der Wohnungseigentumsanteile ist ebenfalls abhängig von der gewählten Liegenschaftskategorie, sodass bei allen Liegenschaftskategorien, die mit Wohnungseigentum verbunden sind, die Wohnungseigentumsanteile zu berücksichtigen sind, damit der Bodenwertanteil korrekt berechnet werden kann.
Über die Hilfefunktion finden Sie bei der Auswahl der korrekten Liegenschaftskategorie die passende Unterstützung.
Erwerbsstichtag
Bei der Ermittlung des Grundstückswerts spielt der Erwerbsstichtag eine entscheidende Rolle. Vom Erwerbsstichtag abhängig ist, welcher geeignete Preisspiegel (Immobilienpreisspiegel der WKO oder Durchschnittspreise der Statistik Austria) heranzuziehen ist.