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Neuerungen zu Liegenschaftsbewertung SC - 2020



Liegenschaftsbewertung SC steht 2020 in folgenden neuen Versionen als Update zur Verfügung. Informieren Sie sich hier über die enthaltenen Produkt-Neuerungen.



Neue Version, Oktober 2020


NEU: WKO-Immobilienpreisspiegel 2020
Dieser steht sowohl in der Softwarelösung Liegenschaftsbewertung SC, Zusatzmodul Bewertungsassistent, Immobilienpreisspiegel (Aufruf über Symbolleiste Start / Extras) sowie Automatische Neubewertung zur Verfügung.


Neue Version, März 2020


Ebene der dinglichen Lasten / Pflegeleistung
Aktualisierung des gesetzlichen Pflegegeldes auf Basis der Pflegestufen per 01.01.2020.


Neue Version, Februar 2020


ÖNORM B 1802-1
Alle Begrifflichkeiten in der Softwarelösung Liegenschaftsbewertung SC verhalten sich gesetzeskonform zur ÖNORM B 1802-1. Neue Begrifflichkeiten wurden implementiert. Hier ein kleiner Auszug daraus:


In Liegenschaftsbewertung SC können Sie darüber hinaus Begrifflichkeiten ganz einfach und rasch über die Wartung / Eintrag Personalisierung Begrifflichkeiten an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen (z.B. für Gutachten im Ausland oder z.B. speziell für Beleihungswerte) und Ihren Gutachten somit - neben der Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben - einen individuellen Charakter verleihen.


Neuerung im Sachwertverfahren: Änderung im Schema der Bauwertermittlung
Eine weitere Änderung auf Basis der neuen ÖNORM betrifft das Berechnungsschema im Sachwertverfahren, konkret die Berechnung von Baumängeln bzw. sonstiger Abwertungen.

Nach dem Schema der alten ÖNORM wurden alle Abwertungen VOR der Alterswertminderung angeführt, lediglich die Umsatzsteuer wurde bei Bedarf nach der Alterswertminderung hinzugerechnet.

Entsprechend der Vorgaben der neuen ÖNORM werden nun Baumängel, Bauschäden bzw. sonstige Abwertungen NACH der Alterswertminderung angeführt. Die Umsatzsteuer wird nicht mehr erwähnt. Dieser Neuerung wurde in der Softwarelösung Liegenschaftsbewertung SC insofern Rechnung getragen, als dass im Berechnungsschema des Sachwertverfahrens vor der Alterswertminderung an Stelle der zuvor eindeutig ausgewiesenen Position für Baumängel und Bauschäden eine neutrale Position namens „Abwertung Neubauwert“ eingeführt wurde. Für eine prozentuale Erfassung dieser Position dient als Berechnungsbasis der Neubauwert.

Das umgestellte Schema im Sachwertverfahren entspricht somit der neuen ÖNORM, kann aber auch für alle andersartigen Abläufe verwendet werden. Als Anwender verfügen Sie somit über maximale Sicherheit wie auch Flexibilität. Nach einer allfälligen Wertminderung infolge Alters besteht des Weiteren die Möglichkeit, eine Abwertung bei den Objektkosten vorzunehmen, lt. aktueller ÖNORM z.B. infolge Schäden, Mängel und rückgestauten Reparaturbedarfs. Für eine prozentuale Erfassung dieser Position dienen als Berechnungsbasis die Objektkosten.

Sowohl unter der Position „Abwertung Neubauwert“ wie auch unter der Position „Abwertung Objektkosten“ stehen Ihnen die Assistentenrichtwerte (anteilige Prozentsätze der Gewerke in der Neuerrichtung), welche bisher nur unter Baumängel, Schäden aufzurufen waren, zur Verfügung.

Diese Positionen sind nun neutral definiert und können somit effektiver und ÖNORM-konform verwendet werden.


Neuerung im Ertragswertverfahren
Beim Ertragswertverfahren wurde die ÖNORM insofern aktualisiert, als dass nun beide zulässige Rechenmethoden enthalten sind, dh. die Bodenwertverzinsung kann gleich zu Beginn oder am Ende der Ertragswertberechnung durchgeführt werden.


Wussten Sie, dass Sie beide Rechenschemata bereits seit Jahren in Liegenschaftsbewertung SC abbilden können?


Neue Makros
Folgende Makros stehen Ihnen nun zur Verfügung:
  • Verkehrswert nach Fertigstellung: [S13]
  • Datum nach Fertigstellung: [S14]

Diese Neuerungen wurden dokumentiert. Siehe Makroliste.