Neufestsetzung überhöhter Nutzwerte bei Geschäftsräumen
Immobilienwissen Österreich | Nutzwertfestsetzung
Eigentümer von Geschäftsräumen bei überhöhten Nutzwerten können bis Jahresende 2024 einen Antrag auf Herabsetzung stellen.
Die aktuelle WEG-Novelle 2022 ermöglicht unter bestimmten Umständen eine temporär befristete Neufestsetzung der Nutzwerte für überproportional hoch bewertete Geschäftsräume (§ 58g Abs 5 WEG 2002).
In der Übergangsbestimmung des § 58 g Abs. 5 wird nun bei Nutzwerten eine Neufestsetzungsmöglichkeit geschaffen, bei der der Schwellenwert für einen Antrag auf Neufestsetzung einerseits an das Verhältnis des Regelnutzwertes Geschäftsraum zu Regelnutzwert Vergleichsobjekt – Wohnung und anderseits an den Nutzwert pro m² Geschäftsfläche und dessen Nutzfläche geknüpft ist.
Schwellenwert
Deckelung
Nutzwertberechnung für eine Musterliegenschaft
Siehe Bild 1 und 2 (unten)Bei Ausschöpfung des „Schwellenwertes“ von 20 vH errechnet sich eine Erhöhung der Summe der Nutzwerte der Wohnungen von 47 Nutzwerten sowie eine Reduktion der Summe der Nutzwerte der Geschäftsräume genau um diese 47 Nutzwerte. Die 47 Nutzwerte sind entsprechend der bestehenden Miteigentumsanteile auf die einzelnen Wohnungseigentumsobjekte aufzuteilen. |